Dokumente  & Statuten  statuten

Statuten des Segelclubs oberer Greifensee Maur

Club Beitrittformular SCoGM


SCoGM Mitgliederbeiträge

Aktivmitglied        :      50.- CHF  

Allgemeine Dokumente, Reglemente, Merkblätter  

Nautische Veranstaltungen Kanton Zürich 
Bewilligung für Nautische Veranstaltung 2024
Merkblatt Binnenschifffahrt 2014 (Änderungen, Alkohol, Vortrittsrechte)
Merkblatt Einzelrettungsgeräte 2012 (für den Privatgebrauch zugelassene Rettungsmittel (Schwimmwesten)


Anleitung zum Ab- Anlegen von der Steganlage in Maur mit der orangenen Takelboje
AWEL Bewilligung Takelboje vor dem untersten Mönchaltorfer Steg in Maur
Beschreibung orange Takelboje vor dem untersten Mönchaltorfer Steg in Maur
Ablegen von der Takelboje Fällanden (Sailbox)
Ablegen von der Takelboje Langsam Segeln (Sailcom)
 

getacro

 

Bootsplätze, Beschränkungen, Reglemente der Gemeinden

Der Greifensee ist ein Naturschutzgebiet und ein Wasser- und Vogelreservat von nationaler Bedeutung. Daher gelten bestimmte Gesetze und Einschränkungen für Wassersportler. So dürfen keine Motoren verwendet werden und auch die Bootsgrösse ist nach der Verordnung 747.11 über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern beschränkt. Meist gehören die Wasser- und Trockenplätze an Schweizer Seen den jeweiligen Gemeinden. So z.B. Mönchaltorf, Maur, Uster, Fällanden. Diese führen eine oft sehr lange Warteliste wo man sich eintragen lassen kann. Auf diese Liste kommt man direkt bei der entsprechenden Gemeinde gegen eine kleine Gebühr, und mit einer schriftlichen, jährlichen Erneuerung. Vergisst man die Erneuerung, landet man wieder zuhinterst auf der Liste.

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